Finanzmodelle
Immobilieneigentum und Baufinanzierung
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Staatliche Förderungen
Eigenheimzulagegesetz ab 1.1.2006 gestrichen | in EURO |
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Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, Dauer:8Jahre | 1250,- |
bei Erweiterungen beträgt der Fördergrundbetrag jährlich 2,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens | keine Förderung |
Kinderzulage jährlich Dauer:8Jahre | 800,- |
Einkommensgrenzen für Alleinstehende | 70.000,- |
Einkommensgrenzen für Ehegatten | 140.000,- |
zusätzlich pro Kind | 30.000,- |
Wohnungsbauprämiengesetz | 8,8% |
Mindestaufwendungen | 50,- |
Einkommensgrenzen für Alleinstehende (keine Kinder) Brutto | 28.536,- |
Einkommensgrenzen für Ehegatten (keine Kinder) Brutto | 56.188,- |
Einkommensgrenzen für Ehegatten (2 Kinder) Brutto | 67.804,- |
Höchsaufwendungen für Alleinstehende | 512,- |
Höchstaufwendungen für Ehegatten | 1.024,- |
Höchstprämie für Alleinstehende | 45,05 |
Höchstprämie für Ehegatten | 90,10 |
Rückförderungsbetrag bei Wohnungsbauprämie muss mindestens ……….. betragen | 10,- |
Vermögensbildungsgesetz | 9,00% |
Mindestanlagebetrag monatlich | 13,- |
Mindestanlagebetrag vierteljährlich/jährlich | 39,- |
Einkommensgrenze für Alleinstehende (keine Kinder) Brutto | 20856,- |
Einkommensgrenze für Ehegatten (keine Kinder) Brutto | 40.788,- |
jährlich geförderte Höchstbetrag für dir Anlage in Fonds | 400,- |
entspricht monatlich | 33,33 |
jährlich geförderter Höchstbetrag auf Bausparverträgen | 470,- |
entspricht monatlich | 39,20 |
Arbeitnehmersparzulage | 42,30 |
Einkommenssteuergesetz | |
Sparer-Freibeträge für Alleinstehende | 1.370,- |
Sparer-Freibeträge für Ehegatten | 2740,- |
Werbungskosten-Pauschbeträge für Einnahmen aus Kapitalvermögen für Alleinstehende | 51,- |
Werbungskosten-Pauschbeträge für Einnahmen aus Kapitalvermögen für Ehegatten | 102,- |
Höchsbetrag für Freistellungsaufträge für Alleinstehende | 1421,- |
Höchsbetrag für Freistellungsaufträge für Ehegatten | 2842,- |
kein Zinsabschlag,wenn die Kapitalerträge weniger als ……. betragen | 10,- |
Familienvorsorge / Zukunft der Kinder
Was der Staat für Kinder und Familien zahlt? Nur wenige wissen, auf welche Leistungen sie als Eltern einen Anspruch haben. Die zwölf wichtigsten Fördermöglichkeiten und ihre Eigenschaften auf einen Blick.
Alleinerziehende
Für Alleinerziehende besteht Anspruch auf volle 14 Monate Elterngeld sowie auf Unterhaltsvorschuss. Für Kinder unter sechs Jahren werden 109 Euro in den neuen und 125 Euro in den alten Bundesländern gezahlt. Für Sechs- bis Zwölfjährige sind es 149 Euro in den neuen und 168 Euro in den alten Ländern. Wenn Alleinerziehende Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, besteht ein Mehrbedarf, abhängig von Anzahl und Alter der Kinder.
BAföG
Junge Menschen, die während des Studiums Eltern werden, haben Anspruch auf Zahlung von BaföG als Zuschuss bis zum 8. Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus.
Behinderte Kinder
Für behinderte Kinder wird das Kindergeld auch nach dem 25. Lebensjahr weitergezahlt. Ein sogenannter „Behinderten-Pauschbetrag“ (abhängig vom Grad der Behinderung) kann bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Elterngeld
Für Kinder, die nach dem 1.1.2007 geboren sind, bekommen Eltern 12 Monate lang Elterngeld. Es beträgt 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Einkommens bis maximal 1800 Euro. Nicht erwerbstätige Eltern erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird es erhöht. Wenn beide Elternteile eine Auszeit vom Beruf in Anspruch nehmen, um das Kind zu betreuen, wird das Elterngeld zwei Monate länger gezahlt. Für Kinder, die vor dem Stichtag zur Welt kamen, gilt die alte Regelung des Erziehungsgeldes.
Kinderbetreuung
Im Bedarfsfall übernimmt das Jugendamt die Kosten für Kinderbetreuung vollständig oder teilweise.
Kinderfrei beträge
Möglich sind Kinderfreibeträge von 3648 Euro im Jahr zur „Sicherung des sächlichen Existenzminimums“ sowie von 2160 Euro im Jahr für Betreuungs-, Ausbildungs- oder Erziehungsbedarf.
Kindergeld / Kinderzuschlag
Künftig wird Kindergeld einheitlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres statt wie bisher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt. Zugleich wird der so genannte Kinderzuschlag unbefristet gezahlt und soll nicht mehr wie bisher nach einer Bezugsdauer von 36 Monaten entfallen. Der Zuschlag in Höhe von bis zu 140 Euro wird an Eltern mit geringem Einkommen ausgezahlt, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahre versorgen und zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, aber ohne Kinderzuschlag Hartz IV beantragen müssten.
Regelleistungen
Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger erhalten für Kinder unter 14 Jahren zusätzlich eine Summe in der Höhe von 60 Prozent der ALG-Regelleistungen, für Kinder über 14 Jahren in der Höhe von 80 Prozent. Möglich sind außerdem finanzielle Hilfen für Klassenfahrten von Kindern sowie für die Erstausstattung für Kleidung und Wohnung, auch bei Schwangerschaft und Geburt.
Steuern
Ausgaben wie Betreuungskosten oder 30 Prozent des Schulgelds können steuerlich geltend gemacht werden.
Versicherung
Bei der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung können Kinder beitragsfrei mitversichert werden.
Wohngeld
Familien mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Möglich ist ein Mietzuschuss, für Wohnungs- oder Hausbesitzer ein Lastenzuschuss. Je mehr Kinder eine Familie hat, desto höher fallen die Zuschüsse aus.
Ruhestand
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Laufzeit
individuell von 12 bis 84 Monate
Betrag
500 Euro bis 50.000 Euro
Kontoführungsgebühr
Keine
Bearbeitungsgebühr
1%-3% vom Darlehensbetrag. Bei Beträgen unter 5.000 Euro und
bei Freiberuflern 4% vom Darlehensbetrag
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Allgemeine Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung
3 letzte Lohnabrechnungen
Lohnabrechnung für letzen Dezember
Kontoauszügen für die letzten 5 Wochen
Information über die bestehenden Kredite (Vertrag, Restschuld).