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Wer eine Sache am besten kann, sollte das eine tun, was er kann.
– Henry Ford
Aktuelle Nachrichten
Finanzen und Steuern: Das ändert sich 2024
Steuer: Grundfreibetrag, Restaurants und Bitcoin-Verkäufe
Um Steuerzahlende weniger zu belasten, hat die Regierung beschlossen, dass weniger von unserem monatlichen Einkommen versteuert werden muss. Die Einkommensgrenze, ab der überhaupt Steuern fällig werden, steigt in Deutschland im kommenden Jahr von 10.908 Euro auf mindestens 11.604 Euro. Eine weitere Anhebung wird noch diskutiert. Auch der Freibetrag für Kinder soll steigen.
Mehr Steuern zahlen ab 2024 Gastronomen. Die Mehrwertsteuer war als Hilfsmaßnahme während der Pandemie auf sieben Prozent gesenkt worden und soll künftig wieder auf das normale Niveau von 19 Prozent angehoben werden. Geben die Gastronomen die Differenz an die Kund:innen weiter, werden Restaurantbesuche teurer.
Für die Steuererklärung könnt ihr euch bereits vormerken, dass sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter künftig bis zu 1.000 Euro statt wie bisher nur mit maximal 800 Euro direkt abgesetzt werden können. Das betrifft zum Beispiel Einkäufe, die für die Arbeit benötigt werden – wie ein neuer Laptop.
Wohnen: Neue Heizungen und Balkonkraftwerke
Im neuen Jahr tritt das Gebäude-Energie-Gesetz in Kraft. Das sogenannte Heizungsgesetz betrifft alle Eigentümer:innen von Immobilien. Demnach sollen zum Beispiel Öl- und Gasheizungen bis 2044 abgeschafft werden. Heizungen, die neu eingebaut werden, sollen außerdem umweltfreundlicher sein: Sie müssen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Bioöl, Biogas oder Holzpellets betrieben werden.
Außerdem werden die Hürden für Balkonkraftwerke gesenkt. Die Anlagen sollen nicht länger auf 600 Watt beschränkt sein. Ab 2024 sollen Wechselrichter mit bis zu 800 Watt verwendet werden dürfen. Bei vielen Anlagen ist eine einfache Umrüstung per Softwareupdate möglich.
Balkonkraftwerke sollen zudem nicht mehr von Vermietenden oder Wohneigentümergemeinschaften verhindert werden können. Sie haben allerdings noch ein Mitspracherecht, zum Beispiel wenn es um die Art der Anbringung der Kraftwerke geht.
Arbeiten: Inflationsbonus und ein höherer Mindestlohn
Der Inflationsbonus wird verlängert. Seit Ende 2022 können Arbeitgebende bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Mitarbeitenden ausschütten. Unternehmen, die den Bonus noch nicht ausgeschüttet haben, können das noch bis Ende 2024 machen.
Der Mindestlohn steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Steigt der Mindestlohn zukünftig, soll auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ansteigen. Im Januar wird sie von 520 Euro auf 538 Euro monatlich angehoben. So können Minijobbende auch bei steigendem Mindestlohn ihre Stundenanzahl beibehalten.
Auch Auszubildende sollen finanziell profitieren: Ihre Mindestvergütung steigt ab Januar auf 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten Jahr müssen sie mindestens 766 Euro und im dritten mindestens 876 Euro verdienen.
Familie: Kinderfreibetrag, Elterngeld und Düsseldorfer Tabelle
Zusammen mit dem Grundfreibetrag steigt der steuerliche Freibetrag für Kinder an. Pro Kopf sollen es statt 6.024 Euro ab dem kommenden Jahr 6.384 Euro sein. Auch hier ist eine weitere Erhöhung im Laufe des Jahres denkbar.
Beim Elterngeld gibt es ebenfalls Änderungen: Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf die Leistung sinkt von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Das gilt für Paare, deren Nachwuchs nach dem 1. April 2024 auf die Welt kommt. Bei Alleinerziehenden soll die Grenze auf 150.000 Euro sinken. Weitere Einschnitte sind geplant: Ein Jahr später soll die Grenze bereits bei 175.000 Euro pro Paar liegen. Außerdem soll eine gemeinsame Elternzeit für beide Elternteile (Partnermonate) zukünftig nur noch einen Monat lang möglich sein.
Bei getrennt lebenden Familien soll im nächsten Jahr der Mindestunterhalt angehoben werden. Laut der rechtlich nicht bindenden Düsseldorfer Tabelle sollen Kinder bis sechs Jahre 480 Euro bekommen, Kinder bis zwölf Jahre 551 Euro und Jugendliche bis 18 Jahre 645 Euro. Im Gegenzug steigt aber auch die Höhe des Eigenbedarfs des Unterhalt zahlenden Elternteils.
Das Wachstumschancengesetz wurde am 27.3.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte am 22.3.2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – kurz „ Wachstumschancengesetz“ – soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies ist laut der Begründung des Gesetzentwurfs wichtig, um die Transformation der Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken.
Daneben soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Darüber hinaus soll das Steuerrecht im Rahmen des im Koalitionsvertrag Vereinbarten weiter modernisiert werden.
Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 17.11.2023 beschlossen. Allerdings rief der Bundesrat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss an. Dieser befasste sich am 21.2.2024 mit dem Wachstumschancengesetz. Der Ausschuss nahm mit den Stimmen der Ampel-Mehrheit ein Verhandlungsergebnis zu einem stark abgespeckten Wachstumschancengesetz an ( Beschluss des Vermittlungsausschusses). Der Bundestag bestätigte das Vermittlungsergebnis am 23.2.2024.
Deshalb kam es auf die Bundesratssitzung am 22.3.2024 an. Der Ausgang hatte als unsicher gegolten, da die uninonsgeführten Länder ihre Zustimmung von Rücknahme der Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen abhängig gemacht hatten. Da die Bundesregierung ankündigte, die Landwirtschaft an anderer Stelle zu entlasten, wurde die Blockade im Bundesrat doch noch verhindert (hierzu die News „Steuerliche Entlastungen für Landwirte geplant“).
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19. März 2024 in München 09:00 -18:00
Die Die Anmeldung ist ab sofort möglich – am besten, Sie sichern sich schon jetzt Ihr kostenfreies Messeticket für Ihren Erfolgstag!
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